Newsletter und E-Mails rechtssicher versenden

2. Anonymisierte Anmeldung

Der Versand von Newslettern unterliegt als sogenannter Teledienst dem Telemediengesetz (TMG). Damit ist der E-Mail-Versender verpflichtet, die Nutzung seines Dienstes auch anonym zu ermöglichen, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist (§ 13 Abs. 6 Satz 1 TMG). Dem Interessenten muss demnach grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, den Newsletter allein durch die Eingabe seiner E-Mail-Adresse ohne sonstige personenbezogene Daten erhalten zu können.
Die Abfrage weiterer Daten ist auf jeden Fall unzulässig, sofern diese zur Erfüllung des Zwecks der Eintragung nicht unbedingt erforderlich sind. Werden trotzdem weitere Daten abgefragt, muss der Interessent unbedingt darauf hingewiesen werden, dass es sich bei diesen Informationen um freiwillige Angaben handelt und er die angeforderten Mails auch schon bei Eintragung einer gültigen E-Mail-Adresse erhält. Dies greift auch das Bundesdatenschutzgesetz in seinem Grundsatz der Datensparsamkeit auf: Unternehmen dürfen nur Daten sammeln, die sie auch wirklich benötigen.




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