Elektroaltgeräte 12.03.2015, 08:30 Uhr

Kabinett: Handel muss Elektromüll annehmen

Ausrangierte Elektrogeräte wie Telefone oder Notebooks müssen künftig vom Handel - und auch von Online-Shops - zurückgenommen werden, so der Beschluss des Bundeskabinetts. Doch es gibt auch Ausnahmen.
(Quelle: Winai Tepsuttinun / Shutterstock)
Künftig müssen Händler – auch Online-Händler – alte Elektrogeräte ihrer Kunden annehmen, das beschloss das Bundeskabinett mit der Reform des Elektrogesetzes.
Ausgenommen von der Regel sind allerdings kleinere Geschäfte: Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz nur für Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern gilt.
Kleinere Geräte bis zu 25 Zentimetern Länge müssen Händler dabei generell - und ohne Vorlage eines Kassenbons - kostenlos zurücknehmen, größere Geräte beim Kauf eines gleichwertigen neuen Produktes.
„Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher“, so Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Darüber hinaus soll mit der Maßnahme die umweltgerechte Entsorgung giftiger Schadstoffe gestärkt und der illegale Müllexport eingedämmt werden. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten, vorher müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bisher basierte die Rücknahme im Handel auf Freiwilligkeit, zudem gibt es eine Vielzahl kommunaler Sammelstellen, an denen Bürger kostenlos alte Geräte zur Entsorgung abgeben können. Darauf verweist auch der HDE (Handelsverband Deutschland) – der den Beschluss „für unnötig“ hält. HDE-Geschäftsführer Kai Falk betont: „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme im Einzelhandel hervorragend.“

Kleinere Händler sind ausgenommen

Dass der Beschluss kleinere Händler von der Rücknahmepflicht ausnimmt, sei indes richtig und wichtig. „Die Rücknahme der Geräte und vor allem die fachgerechte Lagerung und Entsorgung hätte kleinere Betriebe überfordert“, so Falk weiter.
Dass wiederum der Online-Handel mit einbezogen werde, sei der richtige Weg und sorge für einen fairen Wettbewerb unter Händlern. Auch für Online-Händler gilt die 400-Quadratmeter-Grenze. Hier ist sie jedoch nicht bezogen auf die Verkaufsfläche, sondern auf die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte, wie das Bundesumweltministerium auf Nachfrage von Telecom Handel mitteilte.
Rücknahmestellen für im Web gekaufte Altgeräte sollen "in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer" eingerichtet werden. Dabei kann der Vertreiber wählen, wie er dieser Pflicht nachkommen will - möglich sind beispielsweise Kooperationen mit dem stationären Handel, mit Sozialbetrieben sowie die Rücksendung über die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes.




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