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Bundesnetzagentur will keinen Routerzwang bei Glasfaser

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag, Endgeräte für Glasfaseranschlüsse von der freien Verfügbarkeit für die Nutzer auszunehmen, zurückgewiesen.
© (Quelle: Shutterstock / BritCats Studio)

Mehrere Verbände, darunter ANGA, BREKO und VATM, hatten bei der  Bundesnetzagentur beantragt, für passive optische Glasfasernetze eine Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Zugang am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren. Dies wurde mit der besonderen Empfindlichkeit solcher Netze begründet, da der letzte Übertragungsabschnitt von mehreren Endnutzern gemeinsam genutzt wird.

Diesen Antrag hat die Behörde nach Prüfung der technischen Umstände nun zurückgewiesen. „Die aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiterhin auch für Glasfasernetze“, betonte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zwar könne es im Einzelfall zu Störungen kommen, wenn Endnutzer ungeeignete Endgeräte direkt an passive optische Glasfasernetze anschließen. Solche Störungen sollten jedoch ebenso beherrschbar sein wie in Kabel- und VDSL-Netzen und durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu störenden Endgeräten aufgefangen werden.

In der EU ist es Netzbetreibern bereits seit 2016 untersagt, Endkunden zur Nutzung eines bestimmten, vom Anbieter gestellten Routers zu verpflichten. Laut Telekommunikationsgesetz endet das Netz des Anbieters an der Anschlussdose, dem sogenannten passiven Netzabschluss. Dennoch wollten Netzbetreiber weiterhin ausschließlich ihre eigenen Modems zulassen, bevor Kunden daran einen eigenen Router anschließen könnten.

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