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Bundesnetzagentur zeigt den Weg zur Kupfer-Abschaltung auf

Die Bundesnetzagentur hat ihr Regulierungskonzept mit konkreten Vorschlägen zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht.
© (Quelle: ChatGPT)

Dass schnelles Internet per Glasfaser ein wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist, scheint inzwischen Konsens zu sein. Doch über den Weg zu einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser streiten die Politik und Unternehmen immer noch. Um hier Klarheit zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Konzeptpapier als Empfehlung an das für ein mögliches Gesetz zuständige Digitalministerium vorgelegt. Zu diesem Papier sollen die beteiligten Akteure bis zum 16. März Stellung nehmen.

Darin wird betont, dass ein verlässliches, regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration dafür besonders wichtig ist. Die Rentabilität von Investitionen der Unternehmen in Glasfaser hänge unmittelbar davon ab, wie lange parallel das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur betrieben wird. Die Bundesnetzagentur empfiehlt die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze.

Eine Abschaltung sollte demnach eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Versorgung mit Glasfaser von mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) besteht. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.

Zusätzlich soll in den Gebieten ein geeignetes Vorleistungsangebot in Form eines Zugangs für Drittanbieter zum Glasfasernetz bestehen (Open Access). Dieser Zugang sollte aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.

Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen. Wenn diese von der BNetzA vorgeschlagenen Fristen in ein Gesetz einfließen würden, könnte es darauf basierende Abschaltungen also frühestens drei Jahre danach geben.

"Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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