Chapter 11 16.02.2023, 16:15 Uhr

Avaya beantragt erneut Gläubigerschutz

Der UCC-Spezialist Avaya stellt sich einmal mehr unter den Schutz des US-Konkurs- und Gläubigerschutzverfahrens „Chapter 11“ – das verschafft dem Hersteller Zeit, seine Finanzen zu ordnen. Es ist bereits das zweite Mal, dass Avaya diesen Schritt geht.
(Quelle: Vitalii Vodolazskyi/Shutterstock)
Die Gerüchte kursieren seit längerem, der Aktienkurs von Avaya ist auf Talfahrt – nun beantragt der Hersteller wie schon länger vermutet „Chapter 11“. Dies ist ein Teil des amerikanischen Insolvenzrechts und bietet gefährdeten Unternehmen Schutz, um eine Restrukturierung und Reorganisation zu ermöglichen. Rechtliche Schritte der Gläubiger gegen den Schuldner sind während dieser Zeit nicht möglich, allerdings ist Chapter 11 zeitlich begrenzt.
Avaya hat laut einer Pressemitteilung Schulden in Höhe von 3,4 Milliarden US-Dollar. Ziel ist, durch Finanzierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen die Verschuldung um 75 Prozent zu setzen. Die Investoren von Avaya haben darüber hinaus eine kräftige Finanzspritze angekündigt.
Weiterhin soll die Partnerschaft mit RingCentral verlängert werden, die bereits 2019 abgeschlossen wurde. Avaya wird weiterhin als exklusiver Handelsvertreter für den Direkt- und Partnervertrieb von Avaya Cloud Office - einem OEM-Produkt von Ring Central - fungieren.
Zum Hintergrund: Im Januar 2017 hatte der UCC-Spezialist Avaya schon einmal Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Rechts beantragt. Der Hersteller verschaffte sich damit Zeit für eine finanzielle Restrukturierung, schließlich drückte den Konzern damals noch eine Schuldenlast von 6,3 Milliarden US-Dollar. Im Dezember desselben Jahres konnte das Unternehmen das Verfahren abschließen.




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