09.04.2013, 17:28 Uhr

Bundesnetzagentur legt Spielregeln für Vectoring fest

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom vorgelegt.
Komplexes Regelwerk: Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass der Bonner Netzbetreiber seinen Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an bisher noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit könne auch in Zukunft jedes Unternehmen - Telekom und Wettbewerber - überall KVz mit VDSL erschließen.
Die Bundesnetzagentur schränkt dieses generelle Zugangsrecht allerdings ein: So darf die Telekom den Zugang zur KVz-TAL unter besonderen Bedingungen verweigern - nämlich dann, wenn es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, sie mehr KVz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur KVz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ("Open Access") ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für KVz, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten KVz-TAL weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen KVz ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt.

Komplexes Regelwerk

?Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: weder für die Telekom noch für die Wettbewerber?, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Lob für den Entwurf gab es auch vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). ?Es handelt sich um eine sehr komplexe Entscheidung beim Thema Vectoring. Die Bundesnetzagentur hat sich in ihrem Entwurf große Mühe gegeben, Regelungen zu schaffen, die sowohl für die Deutsche Telekom als auch für die Wettbewerber die Möglichkeiten offen halten, in den Breitbandausbau zu investieren?, so VATM-Chef Jürgen Grützner:
Der Hintergrund: Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit ? sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht ? aber nicht mehr.
Der Entwurf muss unter anderem noch von der EU-Kommission abgenickt werden ? sofern diese keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung endgültig in Kraft treten.




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