09.04.2013, 17:28 Uhr

Bundesnetzagentur legt Spielregeln für Vectoring fest

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom vorgelegt.
Komplexes Regelwerk: Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass der Bonner Netzbetreiber seinen Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an bisher noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) - das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit könne auch in Zukunft jedes Unternehmen - Telekom und Wettbewerber - überall KVz mit VDSL erschließen.
Die Bundesnetzagentur schränkt dieses generelle Zugangsrecht allerdings ein: So darf die Telekom den Zugang zur KVz-TAL unter besonderen Bedingungen verweigern - nämlich dann, wenn es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, sie mehr KVz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur KVz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ("Open Access") ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für KVz, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten KVz-TAL weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen KVz ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt.




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