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Bundesnetzagentur verlängert die 5G-Lizenzen um fünfJahre

Die Bundesnetzagentur hat jetzt offiziell verkündet, dass sie die bestehenden Frequenzen für die 5G-Netze um fünf Jahre verlängern will. Für die drei Betreiber gibt es umfassende Pflichten zum Ausbau.
© (Quelle: jamesteohart / Shutterstock)

Vorerst gibt es keine weitere Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, wenn die Nutzungsrechte in den Bereichen 800, 1.800 und 2.600 MHz Ende 2025 auslaufen. Stattdessen werden die bestehenden Verträge mit der Telekom, O2 Telefónica und Vodafone um fünf Jahre kostenfrei verlängert. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt mit.

Damit geht auch der Wettbewerber 1&1 leer aus, diesem muss das Trio aber einen Zugang zu ihren Netzen im für die Flächenabdeckung wichtigen Bereich unterhalb 1 GHz gewähren. Grundsätzlich gibt es ein Verhandlungsgebot zugunsten Virtueller Netzbetreiber (MVNO) und anderer Anbieter. „Um in den Verhandlungen für den Zugang zu den wichtigen Frequenzen unterhalb von 1 GHz keine Zeit zu verlieren, gehen wir unmittelbar auf Telekom, Vodafone und Telefónica zu. Wichtig ist, dass auch wir eine ausreichend große Frequenzmenge nutzen können, um unsere mehr als 12 Millionen Kundinnen und Kunden angemessen zu versorgen. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingen wird und vertrauen auf faire Angebote sowie die Unterstützung der BNetzA“, heißt es in einem Statement des 1&1-CEO Ralph Dommermuth.

Die Verlängerung umfasst zudem für die drei Netzbetreiber umfassende Regeln zum Ausbau ihrer Netze. Gefordert werden:

- eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,

- eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten

  Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,

- eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,

- eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes     

  mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und

- eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030

Ein wett­bewerb­liches Verfahren soll später durch­geführt werden. Das Frequenz­spek­trum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zusammen mit den 2033 auslau­fenden Nutzungs­rechten aus den Berei­chen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobil­funk zur Verfü­gung gestellt werden.

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