Lahme Internet-Verbindungen: Bundesnetzagentur legt Mess-Vorgaben fest

Verbraucherschützer sehen Fortschritte

Die Verbraucherschützer Bundeszentrale (vzbv) bewertet das Minderungsrecht generell als großen Schritt hin zur Stärkung des Verbrauchers. Digitalexpertin Susanne Blohm wies am Mittwoch darauf hin, dass die Anforderungen an die Messungen im Vergleich zum September-Entwurf gestiegen seien und einen höheren Zeitaufwand erforderten. "Hier musste das Interesse an einer rechtssicheren Ausgestaltung und angemessenen und praktikablen Handhabung des Messtools in Einklang gebracht werden."
Der vzbv will nun im Blick haben, wie die neuen Rechte umgesetzt werden und die Provider damit umgehen. "Aus Verbrauchersicht ist es wichtig, dass das Minderungs- und Sonderkündigungsrecht leicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern geltend gemacht werden kann und nicht zum Beispiel durch windige Tarifoptionen zum zahnlosen Tiger wird", sagte Verbraucherschützerin Blohm.
Der Branchenverband VATM sieht das Minderungsrecht kritisch. Verbandsgeschäftsführer Jürgen Grützner wies darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.




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