Aufbau kann starten 20.11.2019, 14:19 Uhr

Gebührenverordnung für 5G-Campusnetze veröffentlicht

Nach der Bekanntgabe der Gebührenverordnung für 5G-Netze mit geringerer Frequenz können Unternehmen mit dem Aufbau eigener Campusnetze beginnen. Interesse daran hatten zahlreiche Firmen bereits im Vorfeld bekundet.
(Quelle: Narongchai Monthong / shutterstock.com)
Firmen und Organisationen, die ihre Arbeit mithilfe der fünften Mobilfunkgeneration (5G) optimieren wollen, können künftig eigene 5G-Netze auf ihrem Gelände aufbauen. Die für die Nutzung der Frequenzen notwendige Gebührenverordnung wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach können Unternehmen und Organisationen die Nutzung lokaler 5G-Frequenzen von Donnerstag an beantragen.
Die für die 5G-Campusnetze genutzten Frequenzen von 3,7 bis 3,8 GHz wurden nicht bei der 5G-Auktion im Juni für die Mobilfunkanbieter versteigert, sondern vorab von der Bundesnetzagentur reserviert. Die Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch hatten insgesamt 6,55 Milliarden Euro gezahlt. Die Frequenzen für 5G-Netzwerke auf dem Werksgelände werden dagegen vergleichsweise preiswert zu nutzen sein.
"Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein", erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers.

Reges Interesse an eigenem 5G-Netz

Im Vorfeld hatten bereits viele Industrieunternehmen Interesse am Aufbau eigener 5G-Netze bekundet, darunter quasi alle deutschen Automobilhersteller, aber auch Dienstleistungsunternehmen wie die Deutsche Messe AG sowie die Lufthansa. Auch Universitäten wie die RWTH Aachen wollen 5G-Campusnetze aufbauen. Auf dem Mobile World Congress in Barcelona hatte der Licht- und Sensorikonzern Osram bereits im Frühjahr den Prototypen eines Campusnetzwerks gezeigt.




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