Urteil 08.06.2010, 12:12 Uhr

EU-Roamingverordnung ist gültig

Der Europäische Gerichtshof hat der erzwungenden Absenkung der Roamingkosten durch die EU im Jahr 2007 nachträglich seinen Segen erteilt.
Wichtiges Statement des Europäischen Gerichtshofs: Laut einem heute veröffentlichten Urteil ist die EU berechtigt, gegen überhöhte Handy-Auslandstarife vorzugehen.
Der Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im Jahr 2007 zum Schutz der Verbraucher die Roaming-Gebühren wichtiger europäischer Mobilfunkanbieter um bis zu 70 Prozent zwangsweise gesenkt. Als Grundlage diente der Artikel 95 EG: Dieser besagt, dass "die Gemeinschaft Rechtsvorschriften erlassen kann, um das Recht der Mitgliedstaaten anzugleichen, falls Unterschiede oder potenzielle Unterschiede bestehen, die geeignet sind, die Errichtung oder das Funktionieren des Gemeinsamen Markts zu behindern". Gegen diesen Entscheidung hatten die Netzbetreiber Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile Klage eingereicht.

Urteil: EU-Roamingverordnung ist gültig

Diese wurde nun zurückgewiesen. Zur Begründung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs hieß es, dass "das Niveau der Endkundenentgelte der Dienste für Auslandsroaming zur Zeit des Erlasses dieser Verordnung hoch und das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten nicht so war, wie es auf Märkten mit wirksamem Wettbewerb der Fall wäre". Auch hätten die Versuche, dieses Problem innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu lösen, zu keiner Absenkung der Entgelte geführt.




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