Apple 27.09.2010, 11:27 Uhr

Mehr Kundendienst für Importe

Auf Druck der EU-Kommission erhalten jetzt auch Kunden, die ein iPhone im europäischen Ausland gekauft haben, das volle Recht auf Garantie und Reparatur.
Im Streit um Garantierechte für iPhone-Käufer hat Apple jetzt eingelenkt und räumt eine Garantie und Reparaturrechte für alle innerhalb der Europäischen Union gekauften Geräte ein, auch wenn diese in einem anderen EU-Land geltend gemacht werden. Bisher war der Serviceanspruch des Kunden auf das Land beschränkt, in dem das Smartphone gekauft wurde, was bei Importgeräten zu erheblichen Problemen führen konnte.
Damit kommt der US-Hersteller einer Klage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens durch die EU-Kommission zuvor. Wenn ein solches Verfahren erfolgreich gewesen wäre, hätte Apple zu einer Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden können. Dazu der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."




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