Mobilfunk 26.11.2021, 14:17 Uhr

Warnung im Katastrophenfall: Bundesrat stimmt Cell Broadcast zu

In Zukunft sollen Menschen via Massennachrichten an ihre Handys vor Katastrophen aller Art gewarnt werden. Nun stimmte auch der Bundesrat einer entsprechenden Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.
Flutkatastrophe in der Eifel
(Quelle: M. Volk/Shutterstock)
In einem möglichen Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig über Massennachrichten an alle Handys gewarnt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag gut vier Monate nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands einer Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.
Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handy-Nutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu warnen.
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur definiert.
Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.
Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen „Warn-Mix“, zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansagetafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern.






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