Mehr Transparenz für Verbraucher bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen

Volle Transparenz

Die Verordnung sieht außerdem vor, Kunden auch während eines laufenden Vertrags transparent zu informieren. So müssen diese ab Dezember 2017 in den monatlichen Rechnungen unter anderem über das Ende der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen informiert werden.
Ein Anbieter muss sogar den letzten Kalendertag mitteilen, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
Einen Anspruch haben Verbraucher darüber hinaus auf Informationen über "belastbare Messergebnisse" über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. So werden die Unternehmen angewiesen, auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit hinzuweisen.




Das könnte Sie auch interessieren