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Vertrieb 22.01.2026, 10:55 Uhr

Zufriedenheitsgarantie gilt nicht für alle O2-Vertriebskanäle

Die neue Zufriedenheitsgarantie von O2 Telefónica greift nur bei Vertragsabschlüssen über O2 Shops, die Website und die Hotline. O2 Fachhändler sind von der Regelung ausgenommen.
Ein O2 Shop im aktuellen Markendesign – die neue Zufriedenheitsgarantie greift bei Vertragsabschlüssen in O2 Shops sowie über die Hotline und den Online-Vertrieb
(Quelle: o2 Telefónica)
Mit der neuen Zufriedenheitsgarantie ermöglicht O2 Telefónica Kunden ab Anfang Februar, Mobilfunktarife der Kernmarke O2 30 Tage lang zu testen und bei Unzufriedenheit vom Vertrag zurückzutreten. Wie Telefónica auf Nachfrage bestätigt, gilt die Regelung jedoch nicht für alle Vertriebspartner.
Die Garantie kann ausschließlich bei Verträgen in Anspruch genommen werden, die über O2 Shops, o2.de oder die O2 Hotline abgeschlossen wurden. O2 Fachhändler – wie etwa Quality Partner – sind von der Regelung ausgeschlossen.
Für den Fachhandel bedeutet der Ausschluss, dass sich aus der Zufriedenheitsgarantie voraussichtlich keine direkten Auswirkungen auf Provisionen oder Zielerreichung ergeben. Es könnte allerdings zu Erklärungsbedarf gegenüber Kunden kommen, die das Angebot aus der Werbung kennen, das Kleingedruckte jedoch nicht gelesen haben.
Anders stellt sich die Situation für Betreiber von O2 Partnershops dar. Da die Zufriedenheitsgarantie in diesen Vertriebskanälen greift, könnten dort vermehrt Rückabwicklungen innerhalb der 30-Tage-Frist anfallen. Gegenüber Telecom Handel verwiesen Händler in diesem Zusammenhang auf mögliche Effekte bei Provisionen, Zielwerten und Qualitätskennzahlen, insbesondere bei Zusatz- und Partnerkarten.




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