Urteil 31.01.2012, 16:51 Uhr

OLG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab

Schlappe für Samsung: Die beiden Tablet-Modelle 10.1 und 8.9 dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht verkauft werden.
Apple hat vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen weiteren juristischen Sieg gegenüber dem koreanischen Erzrivalen Samsung feiern können. Die Richter bestätigten heute eine frühere Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts, das bereits im August ein Verkaufsverbot für die beiden Web-Tablet-Modelle Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 ausgesprochen hatte.
Apple hatte damals per einstweiliger Verfügung einen sofortigen Verkaufsstopp gefordert. Der Vorwurf: Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele.
Dieser Argumentation folgten nun auch die Richter. Die Modelle seien eine Nachahmung des Apple iPads, mit denen Samsung unzulässige "Rufausbeutung" betreibe. Zudem nutze der koreanische Elektronikkonzern das "herausragende Ansehen und den Prestigewert" des Gerätes aus, befand das Gericht.

Kein europaweites Verbot

Ein europaweites Verkaufsverbot konnte Apple indes nicht bewirken. So konnten die Richter keine Geschmacksmuster-Verletzung feststellen, die für ein Verbot über die Landesgrenzen hinaus notwendig gewesen wäre. Der Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat indes nur bundesweite Wirkung.
Das optisch modifizierte Nachfolgemodell 10.1N, das Samsung nach dem Verkaufsverbot der ursprünglichen Galaxy-Tab-Modelle auf den Markt gebracht hatte, ist von der Entscheidung nicht betroffen. Doch dies könnte sich bald ändern: So geht Apple derzeit auch gegen das Nachfolgemodell mit juristischen Mitteln vor. Hier wird vom Düsseldorfer Landgericht - in erster Instanz - für den 9. Februar eine Entscheidung erwartet.




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