Urteil 31.01.2012, 16:51 Uhr

OLG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab

Schlappe für Samsung: Die beiden Tablet-Modelle 10.1 und 8.9 dürfen in Deutschland auch weiterhin nicht verkauft werden.
Apple hat vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen weiteren juristischen Sieg gegenüber dem koreanischen Erzrivalen Samsung feiern können. Die Richter bestätigten heute eine frühere Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts, das bereits im August ein Verkaufsverbot für die beiden Web-Tablet-Modelle Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9 ausgesprochen hatte.
Apple hatte damals per einstweiliger Verfügung einen sofortigen Verkaufsstopp gefordert. Der Vorwurf: Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele.
Dieser Argumentation folgten nun auch die Richter. Die Modelle seien eine Nachahmung des Apple iPads, mit denen Samsung unzulässige "Rufausbeutung" betreibe. Zudem nutze der koreanische Elektronikkonzern das "herausragende Ansehen und den Prestigewert" des Gerätes aus, befand das Gericht.




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