OLG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab

Kein europaweites Verbot

Ein europaweites Verkaufsverbot konnte Apple indes nicht bewirken. So konnten die Richter keine Geschmacksmuster-Verletzung feststellen, die für ein Verbot über die Landesgrenzen hinaus notwendig gewesen wäre. Der Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat indes nur bundesweite Wirkung.
Das optisch modifizierte Nachfolgemodell 10.1N, das Samsung nach dem Verkaufsverbot der ursprünglichen Galaxy-Tab-Modelle auf den Markt gebracht hatte, ist von der Entscheidung nicht betroffen. Doch dies könnte sich bald ändern: So geht Apple derzeit auch gegen das Nachfolgemodell mit juristischen Mitteln vor. Hier wird vom Düsseldorfer Landgericht - in erster Instanz - für den 9. Februar eine Entscheidung erwartet.




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