Call-by-Call und Preselection: Bundesnetzagentur will Regulierung beenden

Vertrag mit Telekom sichert Fortbestand von Call-by-Call und Preselection

Doch es gibt bereits Entwarnung: Der VATM habe die Zeit genutzt, um auf dem Verhandlungswege mit der Telekom Deutschland eine Lösung zu finden. „Es zeichnet sich ab, dass wir eine belastbare vertragliche Grundlage für den Markt gefunden haben“, ist sich Grützner sicher.

Daher sei man froh, dass es die Sparvorwahlen so auch weiterhin geben werde. Immerhin hätten diese hierzulande seit der Liberalisierung des Markts erheblich zu verbraucherfreundlichen Preisen beigetragen, betont Grützner. „Statt den verbraucherfreundlichen deutschen Weg zu unterstützen, hat die EU eigene Vorstellungen durchgedrückt, die statt zu versprochenen Preissenkungen, in Wahrheit zu erheblichen Preissteigerungen geführt hätten.“

Zur Erklärung: Die EU hat durchgesetzt, dass seit dem 15. Mai 2019 alle Anrufe ins europäische Ausland sowohl im Festnetz als auch mobil nur noch maximal 22 Cent kosten dürfen. Allerdings liegen in Deutschland die Verbraucherpreise dank Call-by-Call auf einem ganz anderen, deutlich niedrigeren Niveau. „Bei einem Wegfall von Call-by-Call wäre aber nicht nur die Sparmöglichkeit für die Bürger entfallen, die diese Vorwahlen nutzen – mangels Wettbewerb dürften auch für viele andere Kunden die Preise in Richtung der von der EU genehmigten 22 Cent anziehen“, so Grützner.
Den Schaden hätten letztlich alle Kunden in Deutschland gehabt. Das habe man nun gemeinsam mit der Telekom und mit der Unterstützung des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien (DVTM) verhindern können.




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