Das ist neu in diesem Jahr

3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Auch bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung hat der Gesetzgeber einige Änderungen durchgeführt, die vor allem den Osten Deutschlands betreffen. In den neuen Bundesländern stieg die Grenze von 4.650 Euro pro Monat auf 4.800 Euro und liegt damit bei 57.600 Euro im Jahr. Im Westen liegt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei monatlich 5.500 Euro.