Das ist neu in diesem Jahr

4. Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer, die das Sparmodell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen, können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West/Ost: 66.000/57.600 Euro) in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Der Staat fördert dies durch Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für 2011 bedeutet das: Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro bleiben von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei.