Das ist neu in diesem Jahr

9. Knöllchen aus dem Ausland

Wer im Ausland gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, wird künftig auch in Deutschland zur Kasse gebeten. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten künftig auch im Inland. Eine Vollstreckung findet ab einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro statt – allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten mit eingerechnet, auch geringere Bußgelder können somit vollstreckungspflichtig werden.