Das ist neu in diesem Jahr

6. Arbeitszimmer wieder abzugsfähig

Vor drei Jahren beschloss der Gesetzgeber, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr abgesetzt werden kann – doch im Sommer 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Regelung nicht rechtens ist. Künftig können wieder bis zu 1.250 Euro pauschal geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“.