Die Außenstände unter Kontrolle

Forderungsmanagement: Die Außenstände unter Kontrolle

Dann gilt es, Kunden durch eine Mahnung so schnell wie möglich in Verzug zu setzen – und am besten schon vorab auf der Rechnung einen konkreten Termin für den Zahlungseingang zu nennen. Fehlt dieser Termin auf der Rechnung, so gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen – „und die ist eindeutig die schlechteste“, mahnt Bretz.
Bei aller Härte ist allerdings auch Fingerspitzengefühl gefragt: Je wichtiger ein Kunde ist und je größer die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Aufträge, desto behutsamer sollte er auf seine Zahlungsverpflichtung aufmerksam gemacht werden. Hilft alles nicht, kann der Gläubiger entweder ein Mahnverfahren bei Gericht einleiten oder aber einen Inkasso-Unternehmer beauftragen.
Wichtig dabei ist: Nur Fremdkosten wie beispielsweise die Bearbeitungsgebühr des Inkasso-Unternehmens oder des Gerichts sind laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erstattungsfähig, für seinen persönlichen Einsatz hat der Gläubiger keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Schuldner. Wer also zu viel Zeit in sein Forderungsmanagement steckt, zahlt unter Umständen sogar doppelt drauf: Er verliert wichtige Stunden, die er eigentlich seinem Kerngeschäft widmen sollte, und letzten Endes sieht er doch keinen Euro von dem säumigen Schuldner. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, über das Outsourcing des Forderungsmanagements nachzudenken.