Neues Gesetz soll Kurzarbeit weiter erleichtern

Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die im Gesetzesentwurf enthaltene Regelung zu den Sozialversicherungsbeiträgen soll laut Heil dafür sorgen, dass auch andere Unternehmen die Krise für einen Strukturwandel nutzen. Bis zum 30. Juni sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden, bis Ende 2021 zur Hälfte - außer dann, wenn während der Kurzarbeit der Betroffene weiterqualifiziert wird. Dann kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Das gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit Kurzarbeit starten.
Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich - die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche.
"Kurzarbeit ist sehr, sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer für unser Land", sagte Heil. Für 2021 nennt der Gesetzentwurf Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von gut sechs Milliarden Euro.
Seit März 2020 wurden bundesweit rund 620.000 Personen arbeitslos. Damit stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland auf rund 2,95 Millionen. Im April waren rund 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit - ein Rekord. Über den Jahresschnitt rechne man etwa mit 2,5 Millionen Menschen in Kurzarbeit, sagte Heil.

Lob von der IG Metall

Die Metall- und Elektroindustrie begrüßte die Regelungen. "Insbesondere im Automobilbau, beim Luftfahrtbau und im Schiffbau, im Maschinenbau und bei vielen Zulieferern ist eine schnelle Erholung nicht zu erwarten", sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Lob kam auch von der IG Metall, deren Chef Jörg Hofmann bereits forderte: "Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeitsregelungen entscheiden."
Auch Messebauer Zippel lobte das Kurzarbeitergeld, das die Umstrukturierung seines Unternehmens ermögliche. Sein Mit-Gründer Max Schmid-Lindner kritisierte hingegen, dass sich die Mitarbeiter Sorgen machen würden, dass sie durch die Kurzarbeit in eine andere Steuerklasse rutschen und im kommenden Jahr eine Steuerrückforderung erhalten würden. "Das ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, für den einzelnen Betroffenen aber eine totale Belastung."




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