Hilfe vom Staat
18.03.2020, 10:27 Uhr

Corona-Krise: So kommen Händler an Soforthilfen heran

Um Einbußen in Firmen aufgrund der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten, hat das Bundesfinanzministerium ein Milliarden-schweres Hilfsprogramm beschlossen. Wir zeigen, wie Händler und Unternehmen auf Bundes- und Länderebene davon profitieren können.
(Quelle: Fotolia.com/babimu)
Noch kann niemand die Tragweite beschreiben, die die Corona-Krise auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Daten erst später vorliegen werden - sagt zumindest die Regierung. Dabei hat die Ausbreitung des Coronavirus in Europa jetzt schon tiefe Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. Vor allem der Einzelhandel geht schwierigen Zeiten entgegen, seit gestern müssen Händler ihre stationären Shops geschlossen halten.
Bereits in den vergangenen Wochen ist der Umsatz deutlich zurückgegangen, weil Kunden weggeblieben sind. Der Handelsverband Bayern spricht von 30 bis 40 Prozent Umsatzschwund. Viele kleine, inhabergeführte Geschäfte würden jetzt ums Überleben kämpfen. "Der stationäre Handel wird große Umsatzrückgänge erleiden", so auch Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer beim Handelsverband Deutschland für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Um Einbußen in den Firmen so gering wie möglich zu halten und "Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen", hat das Bundesfinanzministerium in einem Schnellverfahren Mitte März ein Milliarden-schweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht.
"Wir haben die finanzielle Kraft, die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie zu bewältigen. Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie", so die Regierung. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen, lautet das Versprechen.

Auf Bundesebene: Vier Säulen

Das "Milliardenschutzschild" für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, beruht auf vier Säulen:
  • Kurzarbeitergeld flexibilisieren
  • Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
  • Milliarden-Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen
  • Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Kurzarbeitergeld

Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben - wie im aktuellen Fall -, kann ein Betrieb nun Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
Für Händler ist derzeit das Kurzarbeitergeld ohnehin praktikabler als etwa Bankkredite, so Thomas Scherer. Denn ob Einzelhändler Arbeitsplätze streichen oder gar Insolvenz anmelden müssten, hängt von der Dauer der verordneten Schließungen ab.
Neu beim Thema Kurzarbeitergeld ist darüber hinaus, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, künftig vollständig erstattet. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Liquiditätshilfen

Für viele Unternehmen können aber auch die Kredite und Bürgschaften der Bundesregierung spannend sein, die in grundsätzlich unbegrenzter Höhe ausgegeben werden, um Firmen durch die Corona-Krise zu helfen.
Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen seien "erheblich" ausgeweitet worden, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. "Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht", so die offizielle Erklärung.
Vergeben werden die Kredite über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW muss dabei jeden einzelnen Antrag prüfen, den notleidende Unternehmen stellen - auch in der aktuellen Krisensituation.
Einen Antrag kann grundsätzlich jedes Unternehmen stellen. Die Bank unterscheidet dabei zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und jungen Start-ups. Auch Freiberufler und Selbstständige können die Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen.
Der erste Schritt ist hier der Weg zur Hausbank oder zu einem Finanzierungspartner der KfW. Dazu gehören Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Geschäftsbanken. Diese überprüfen den Antrag und leiten ihn dann an die KfW weiter.
Die KfW übernimmt bei Corona-Hilfen je nach Programm zwischen 70 und 90 Prozent der Risiken für die vermittelnden Finanzierungspartner. Trotzdem gilt: Die Hausbank prüft nach wie vor wie gewohnt die Bonität. Dabei kann ein Händler etwa wie bisher auch für nicht kreditwürdig befunden werden.

Schutz vor Insolvenzen

Eine Ausnahme in Sachen Bonität gibt es aber: Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereite eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Für die neuen Programme für Liquiditätsengpässe stellt die Bundesregierung der KfW "die nötigen Garantievolumina" zur Verfügung. Das sei unproblematisch möglich. Denn im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen könne - sofern erforderlich - zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
Wie KfW-Sprecherin Alia Begisheva gegenüber dem Spiegel erklärt, seien die Zinsen unverändert. Lediglich die Risikoübernahme habe sich verändert. Damit gelten für Corona-Hilfen die üblichen Zinssätze der KfW. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase könne die KfW sehr günstige Kredite anbieten. Ihr Finanzierungspartner dürfe aber wie gewohnt eine eigene Marge aufschlagen. "Im Idealfall kann der Effektivzins gleich null sein", so Begisheva.

Exportgeschäfte

Darüber hinaus werden auch Firmen und Händler mit Exportgeschäften in Drittländer unterstützt. Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) "eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit." Konkret sichern Hermesdeckungen Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur beziehungsweise der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.
Diese Maßnahme wird flankiert durch ein KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen, so das Versprechen.
Viele Unternehmen fragen sich, ob das Geld angesichts der ungewissen Zukunftsaussichten überhaupt reichen kann. "Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen", so zumindest die Antwort des Bundesfinanzministeriums. Diese Mittel würden jetzt eingesetzt. "Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Corona-Virus reagiert. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit europäischen und internationalen Partnern."

Kontakte für Unternehmen

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): 030 346465100
Hotline zu Fördermaßnahmen: 03018615 8000
Hotline der KfW: 0800 539 9001
Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20




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