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Der HDE reicht Beschwerde gegen Temu ein

Der Billigmarktplatz Temu gerät unter Druck: Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat wegen Verstößen gegen die Preissetzungsfreiheit das Bundeskartellamt eingeschaltet.
© (Quelle: Shutterstock /Camilo Concha)

Bisher gab es in Deutschland vor allem von Verbraucherverbänden und einzelnen Politikern Kritik am Geschäftsgebaren des chinesischen Marktplatzes Temu. Jetzt geht auch der Handelsverband Deutschland (HDE) gegen Temu vor und hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen Temu eingelegt.

Hauptargument sind Verstöße gegen die Preissetzungshoheit, die die Plattform den Händlern auf ihrem Marktplatz entziehe. Denn Temu lege nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Zudem behalte sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

Dazu kämen weitere Verstöße gegen deutsches und europäisches Recht: So versäume Temu es regelmäßig, den verpflichtenden 30-Tage-Bestpreis anzugeben, der nur vermeintlich günstige Angebote entlarven soll. Die Plattform nutze zudem häufig irreführende Countdowns bei Rabattaktionen, um potenzielle Kunden zum Sofortkauf zu bewegen.

„Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten“, sagt der HDE-Präsident Alexander von Preen.

Ein Unternehmenssprecher von Temu betonte gegenüber Telecom Handel: „Wir halten uns an die geltenden Gesetze und Vorschriften in den Märkten, in denen wir tätig sind. Wir setzen uns für eine gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren und ein positives Erlebnis für unsere Nutzerinnen und Nutzer ein. Wir sind zuversichtlich, dass alle damit verbundenen Bedenken erfolgreich gelöst werden können.“

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