Kabinett: Handel muss Elektromüll annehmen

Kleinere Händler sind ausgenommen

Dass der Beschluss kleinere Händler von der Rücknahmepflicht ausnimmt, sei indes richtig und wichtig. „Die Rücknahme der Geräte und vor allem die fachgerechte Lagerung und Entsorgung hätte kleinere Betriebe überfordert“, so Falk weiter.
Dass wiederum der Online-Handel mit einbezogen werde, sei der richtige Weg und sorge für einen fairen Wettbewerb unter Händlern. Auch für Online-Händler gilt die 400-Quadratmeter-Grenze. Hier ist sie jedoch nicht bezogen auf die Verkaufsfläche, sondern auf die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte, wie das Bundesumweltministerium auf Nachfrage von Telecom Handel mitteilte.
Rücknahmestellen für im Web gekaufte Altgeräte sollen "in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer" eingerichtet werden. Dabei kann der Vertreiber wählen, wie er dieser Pflicht nachkommen will - möglich sind beispielsweise Kooperationen mit dem stationären Handel, mit Sozialbetrieben sowie die Rücksendung über die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes.




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