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Studie: Recht auf Reparatur noch wenig bekannt

Bis Ende Juli 2026 muss das Recht auf Reparatur in Deutschland umgesetzt werden. Eine aktuelle Studie zeigt: Nur 44 Prozent der Verbraucher kennen das neue Recht, viele Hersteller und Händler sehen große Herausforderungen bei Personal und Kosten.
© (Quelle: sasirin pamai shutterstock)

Laut einer vom IFH KÖLN im Auftrag des Handelsverbands Technik (BVT) und Wertgarantie durchgeführten Studie werden in Deutschland knapp die Hälfte der defekten Elektrogeräte (49 Prozent) aus den betroffenen Produktgruppen nicht repariert. Das Recht auf Reparatur ist bislang wenig bekannt: Nur 44 Prozent der Verbraucher haben davon gehört, und lediglich 35 Prozent wissen, was es konkret bedeutet. Bei Fachhändlern und Herstellern ist die Richtlinie zwar nahezu flächendeckend bekannt (98 bzw. 95 Prozent), aber nur 55 Prozent der Fachhändler fühlen sich im Detail informiert.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie stellt die Branche vor große Herausforderungen. 70 Prozent der Fachhändler und 63 Prozent der Hersteller sehen die geforderte Verlängerung der Gewährleistung nach einer Reparatur kritisch. Über die Hälfte der Fachhändler (56 Prozent) und ein Drittel der Hersteller (32 Prozent) erwarten mehr Aufwand durch die engere Zusammenarbeit mit Reparaturpartnern. Mehr als die Hälfte der Hersteller (56 Prozent) und des Fachhandels (52 Prozent) rechnen mit einem steigenden Reparaturvolumen, doch fast drei Viertel der Fachhändler (74 Prozent) und 40 Prozent der Hersteller geben an, mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr Reparaturen stemmen zu können. Der größte Engpass ist laut Studie der Mangel an qualifiziertem Personal.

Hinzu kommt: 68 Prozent der Fachhändler und 63 Prozent der Hersteller erwarten, dass die Reparaturkosten steigen werden. Als Hauptgründe nennen sie höhere Ersatzteilpreise, zusätzlichen Personalaufwand und gestiegene Lagerkosten für Ersatzteile.

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