Unsicherheit über den Preis bremst das Recht auf Reparatur ein
Der Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte, Refurbed, hat über die Meinungsforscher von Appinio 1.000 Deutsche zum neuen Recht auf Reparatur für Elektronikprodukte befragt und bezieht aufgrund der Ergebnisse klar Stellung zu dem Gesetz, das am 23. Juli in Kraft getreten ist.
Grundsätzlich begrüßen rund zwei Drittel (67 %) der Befragten mit dem Recht auf Reparatur einen erleichterten Zugang zu Reparaturen. Nur knapp vier Prozent würden das Recht nicht nutzen. Gleichzeitig ist die Richtlinie im Detail selbst vielen noch unbekannt, denn mehr als ein Drittel (36,2 %) hat zwar schon davon gehört, kennt die Inhalte aber nicht genauer. Fast ebenso viele (35,5 %) haben sogar noch nie davon gehört.
Bei den Geräten, die Verbraucher am ehesten reparieren würden, liegen Waschmaschinen mit 74,7 Prozent klar vorne, gefolgt von Fernsehern 54,9 Prozent und Smartphones mit 53,5 Prozent.
Gefragt nach den Gründen, die gegen eine Reparatur sprechen, gab die Mehrheit der Befragten (51,3 %) an, nicht einschätzen zu können, ob die Reparaturkosten gerechtfertigt sind. Auch die Unsicherheit darüber, welche Rechte im Falle einer erfolglosen Reparatur bestehen (35,1 %), spielt eine wichtige Rolle. Immerhin 24,7 % wollen nicht lange auf ihr Gerät verzichten und 22,6 Prozent trauen der Qualität der Reparatur nicht.
Bei den Gründen, die für eine Reparatur sprechen, liegt die Möglichkeit, das gewohnte Gerät weiter nutzen zu können, knapp vor der Verlängerung der Lebensdauer eines Gerätes und der Vermeidung von Elektroschrott. Das Kostenargument einer Reparatur gegenüber einem Neukauf folgt erst an vierter Stelle.
Klare Forderungen
„Jeder wird diese Richtlinie als den Moment feiern, in dem Reparaturen in Europa einfacher geworden sind. Das sind sie nicht. Es ist der Moment, in dem es für Hersteller etwas peinlicher geworden ist, Reparaturen öffentlich zu blockieren. Aber niemand hat festgelegt, was eine Reparatur kosten darf. Wenn ein Ersatzteil weiterhin 80 Prozent des Preises eines Neugeräts kostet, ist das Recht, es verlangen zu können, nichts wert. Wir brauchen nicht noch ein Recht auf dem Papier. Wir brauchen einen festgelegten Preis," kritisiert Kilian Kaminski, Mitgründer von Refurbed.
Außerdem kritisiert Refurbed die Ausnahmen beim Gesetz für Maßnahmen, die durch „legitime und objektive Gründe, einschließlich geistiger Eigentumsrechte“ gerechtfertigt sind – ohne zu definieren, was als „berechtigt“ gilt.
„Das öffnet Herstellern die Tür, sich auf Patente oder Markenrechte zu berufen, um genau das zu blockieren, was das Gesetz eigentlich schützen soll: kompatible, gebrauchte und im 3D-Druck hergestellte Ersatzteile“, erklärt Kaminski. „Gerade fürs Refurbishment ist das das größte praktische Risiko. ‚Part Pairing‘, Serialisierung oder Botschaften wie ‚nur Originalteile‘ lassen sich mit dieser Ausnahme problemlos rechtfertigen – mit Sicherheits- oder Echtheitsargumenten, die sich kaum überprüfen lassen.“
Er fordert deshalb eine veröffentlichte, transparente Preisformel oder -obergrenze für Ersatzteile und ein ausdrückliches Verbot von „Part Pairing“ und anderen Reparaturblockaden im nationalen Recht auf Reparatur selbst. Zudem soll es eine eng gefasste, abschließende Liste zulässiger Rechtfertigungen anstelle der pauschalen Ausnahme für geistiges Eigentum – etwa nachgewiesene Sicherheitsmängel oder tatsächliche Markenrechtsverletzungen durch Fälschungen – geben, wobei die Beweislast beim Hersteller liegen soll.