Kooperationen bündeln Kräfte für Reparatur
Bis zum 31. Juli 2026 muss das Recht auf Reparatur in deutsches Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet Marktteilnehmer, Reparaturen transparenter und zugänglicher zu machen und die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern. Für Handels- und Servicebetriebe entstehen daraus zusätzliche Anforderungen an Prozesse, Datenstrukturen und Kommunikation, aber auch neue Haftungs- und Kostenfragen. Vor diesem Hintergrund haben Euronics, Expert und ElectronicPartner gemeinsam mit Wertgarantie auf der KOOP in Hannover eine strategische Zusammenarbeit vereinbart.
„Die Herausforderungen der neuen gesetzlichen Vorgaben sind vielfältig. Nur gemeinsam können wir Ressourcen effizient nutzen, den Fachhandel sowie Servicebetriebe gezielt bei der Umsetzung unterstützen und bundesweit den nachhaltigen Gerätegebrauch für Konsumenten fördern“, sagte Matthias Assmann, Vorstand der ElectronicPartner Handel SE. Ziel sei es, abgestimmte Strukturen zu schaffen, statt parallele Einzellösungen aufzubauen.
Gemeinsame Struktur statt Insellösungen
Der Schulterschluss ist insofern bemerkenswert, als mit Euronics, Expert und ElectronicPartner drei im Markt konkurrierende Systeme zusammenarbeiten. Wertgarantie übernimmt als Service- und Garantieanbieter eine verbindende Rolle. „Mit dieser Zusammenarbeit bieten wir den angeschlossenen Handels- und Servicebetrieben Unterstützung und die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung und praxisorientierten Umsetzung des Rechts auf Reparatur zu beteiligen“, erklärte Patrick Döring, Vorstandsvorsitzender von Wertgarantie.
Im Mittelpunkt stehen konkrete Maßnahmen: eine strukturierte Datenpflege, ein gezielter Datenaustausch im Bereich Serviceleistungen, Schulungsangebote für Mitarbeitende sowie Informationskampagnen für Verbraucher. Reparatur soll organisatorisch sauber hinterlegt werden, nicht nur kommunikativ. Darüber hinaus streben die Verbundgruppen eine Vereinbarung mit Industriepartnern an, um bei Reparaturen innerhalb der ersten 24 Monate einen verlängerten Gewährleistungszeitraum zu ermöglichen.
Brendan Lenane, Vorstand bei Euronics Deutschland, formulierte den strategischen Anspruch: „Wir verfolgen das klare Ziel, die lokalen Wertschöpfungsketten zu stärken, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz sowie die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Gleichzeitig wollen wir als verlässliche Ansprechpartner für Konsumenten rund um das Thema Recht auf Reparatur wahrgenommen werden.“
Wirtschaftliche Tragfähigkeit als Kernfrage
Deutlich wurde auch, dass das Thema für den Fachhandel weit über regulatorische Anpassungen hinausgeht. „Für den Elektrofachhandel geht es dabei nicht nur um regulatorische Vorgaben, sondern um die Frage, wie Reparatur dauerhaft wirtschaftlich tragfähig und organisatorisch verlässlich umgesetzt werden kann“, betonte Christoph Komor, Einzelhandelsvorstand der Expert SE.
Damit adressieren die Kooperationen eine zentrale Konfliktlinie: Zusätzliche Verpflichtungen – etwa durch verlängerte Haftungsfristen oder erweiterte Serviceanforderungen – dürfen nicht zu einer einseitigen Kostenverlagerung auf den stationären Handel führen. Reparatur ist ein Geschäftsfeld, aber nur dann, wenn Aufwand, Risiko und Vergütung in einem tragfähigen Verhältnis stehen.
Das Positionspapier dient daher nicht nur der internen Koordination, sondern auch der politischen Abstimmung. Das Recht auf Reparatur sei ein „strategisches Querschnittsthema“, so Komor, das Umwelt-, Wirtschafts-, Verbraucher- und Digitalpolitik gleichermaßen betreffe. Die beteiligten Organisationen wollen hier mit gebündelter Stimme auftreten und praktikable Rahmenbedingungen einfordern.
Mit der Unterzeichnung ist die formale Grundlage gelegt. Ob die Allianz dauerhaft Wirkung entfaltet, hängt nun davon ab, wie konsequent die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden und wie die wirtschaftlichen Detailfragen entlang der Wertschöpfungskette geregelt werden.