Abschaffung der Roaming-Gebühren verschiebt sich

Kommando zurück

Nachdem die EU-Kommission im vergangenen Jahr schon für Dezember 2015 ein Ende der Roaming-Aufschläge bei der Nutzung von Mobilfunkleistungen im EU-Ausland in Aussicht gestellt hatte, ruderte man nun wieder zurück.
Die 28 Mitgliedsländer haben sich Anfang März da­rauf verständigt, die Abschaffung auf 2018 zu verschieben, bis dahin sollen mehrere „Zwischenschritte“ die Verbraucher weiter entlasten.
Diese sollen „die Nutzung des Mobiltelefons auf Reisen im EU-Ausland erheblich verbilligen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Demnach könnten Mobilfunknutzer ab 30. Juni 2016 „innerhalb eines bestimmten Rahmens, den es noch festzulegen gilt, Gespräche annehmen und Anrufe tätigen, SMS verschicken und Datendienste in Anspruch nehmen, ohne zusätzlich zu den Inlandsgebühren weitere Gebühren zahlen zu müssen.“
Erst nach diesen Inklusiveinheiten dürften die Netzbetreiber zusätzliche Gebühren berechnen, die dann aber unter den derzeit erlaubten Obergrenzen liegen müssten.
Für selbstgetätigte Anrufe, verschickte SMS und versurftes Datenvolumen dürfe die Roaming-Gebühr „keinesfalls die Obergrenze für das Großkundenentgelt übersteigen, das der Betreiber für die Nutzung der Netze in anderen Mitgliedstaaten entrichtet“.
Nach dieser ersten Maßnahme soll die Kommission dann bis Mitte 2018 bewerten, wie die Abschaffung der Roaming-Gebühren umgesetzt werden kann.




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