Kein Ärger mit dem Porto

Versandkosten: Kein Ärger mit dem Porto

Was das Gesetz sagt
Auch der Gesetzgeber redet in Sachen Porto mit und verlangt zwei Dinge: Die Versandkosten müssen in genauer Höhe in unmittelbarer Nähe der Preise beziehungsweise unmittelbar zugeordnet ausgewiesen werden, und sie müssen vor der Einleitung des Bestellvorgangs angegeben werden. Grundlagen hierfür sind die Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 2), das BGB (§ 312 C Abs. 1) in Verbindung mit der BGB-Informationspflichtenverordnung sowie diverse Gerichtsentscheidungen. Steht die exakte Höhe der Versandkosten noch nicht fest, wie etwa beim Kauf mehrerer Produkte, so ist die genaue Berechnungsgrundlage anzugeben. Konkret ergeben sich aus diesen Vorgaben drei Möglichkeiten:
1. Der Preis wird mit Versandkostenzusatz angegeben, zum Beispiel „Handytasche, Preis 7,95 Euro zzgl. 3,95 Euro Versand“.
2. Der Preis bekommt einen Sternchenverweis, und die Versandkosten werden unten auf der Seite ausgewiesen.
3. Neben dem Preis steht ein sprechender Link, zum Beispiel „Versandkosten“, der zu einer Übersicht über die Versandkosten führt.