Kein Ärger mit dem Porto

Die rechtlichen Vorgaben auf einen Blick

  • Versandkosten müssen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, ein völliger oder auch teilweiser Verzicht sowie das Festlegen von Pauschalen ist möglich.
  • Versandkosten müssen in genauer Höhe angegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, muss die Berechnungsgrundlage dargestellt werden.
  • Versandkosten müssen dem Preis unmittelbar zugeordnet sein, das heißt, sie müssen entweder direkt neben dem Preis stehen oder unmittelbar mit diesem verbunden sein, sei es durch einen Link oder einen Sternchenverweis.
  • Versandkosten müssen vor dem Einleiten des Bestellvorgangs ersichtlich sein, das heißt spätestens auf der Seite ausgewiesen werden, auf der der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt.
  • Bei Versand ins Ausland müssen die Versandkosten für jedes Land ausgewiesen werden, auf das der Shop ausgerichtet ist.