Kein Ärger mit dem Porto

Versandkosten: Kein Ärger mit dem Porto

Variante eins eignet sich für Versandkostenpauschalen, Variante zwei für wenig differenzierte Versandkosten, wobei zu beachten ist, dass Sternchenverweise möglichst nahe beim Preis stehen. Variante drei ist hilfreich, wenn viele verschiedene Versandkosten aufgeführt werden müssen. Ob sie dann in einer Tabelle dargestellt oder über einen Versandkostenrechner ermittelt werden, bleibt dem Händler überlassen. Mit einer Tabelle ist in jedem Fall der Pflicht zur Darstellung der Berechnungsgrundlage Genüge getan.
Zur Platzierung der Versandkostenhinweise gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2007: Demnach muss der Verbraucher vor dem Einleiten des Bestellvorgangs über die Versandkosten informiert werden. Spätestens auf der Seite, auf der der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt, müssen die Versandkosten ersichtlich sein. Produkte, die auf der Startseite beworben werden, dürfen dort allerdings ohne Angabe von Versandkosten bleiben.