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Haltet den Dieb!

Nicht ratsam ist es allerdings, daraufhin selbst den Dieb zur Rede zu stellen oder einen befreundeten Türsteher beim Täter vorbeizuschicken. „Wenn Sie den Dieb geortet haben, sollten Sie zur Polizei gehen und dort unter Vorlage der Beweise Anzeige erstatten. Dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und je nach Beweislage beantragt die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung. In diesem Fall bekommt der Eigentümer das Mobiltelefon nach Abschluss des Verfahrens durch die Justiz zurück", erklärt Rechtsanwalt Clemens Louis gegenüber ­Telecom Handel.
Sogar dann, wenn die Ortung über eine App fehlschlägt, hat die Polizei eine Chance, den Täter zu erwischen. Denn wenn ein Dieb mit dem erbeuteten Gerät eine App herunterlädt, beispielsweise im App Store von Apple,­ wird dem Betreiber automatisch auch die Seriennummer des iPhone und die IP-Adresse des Käufers mitgeteilt. „Die Rückverfolgung dieser IP-Adresse führt dann unmittelbar zum aktuellen Nutzer des geklauten Geräts", so der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke.
Daher sollten Mobilfunkhändler ihre Kunden unbedingt darauf hinweisen, dass sie die Seriennummer ihres Geräts notieren und diese Notiz gut aufbewahren. Die 15-stellige IMEI (International Mobile Equipment Identity) steht meist auf dem Kaufbeleg und unter dem Akku, außerdem kann die Nummer mit der Tastenkombination *#06# abgerufen werden. Damit ist schon der erste Schritt getan, um Langfingern keine Chance zu geben.




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