Handy weg - was nun?

Nokia

Bei Nokia-Geräten von S60 über Symbian 3 bis hin zur aktuellen Version Symbian Anna verhält es sich ebenso: Mittels unterschiedlicher Codes beziehungsweise Tastenkombinationen lassen sich die Handys der Finnen gleichermaßen in den Werkszustand zurückversetzen wie Android-Telefone. Auch sie verlieren dadurch jeglichen Schutz.
Ab Symbian 3 unterstützen die Telefone allerdings „USB-on-the-Go“, weshalb beispielsweise USB-Sticks mit einem kompatiblen Adapterkabel direkt an die Micro-USB-Buchse des Handys angeschlossen werden können und dort als neues Laufwerk auftauchen. Auf diese Weise lassen sich unter anderem Datensicherungen auf dem USB-Stick anlegen. Über die PC-Suite können die Daten aber auch wie gewohnt per USB-Kabel auf dem Rechner gesichert werden.
Research In Motion
Der jüngst von RIM gestartete Dienst „Protect“ dient eben jenem Zweck, die wertvollen Daten auf dem Handy zu sichern und bei Bedarf wiederherzustellen. Hierfür muss auf dem BlackBerry die gleichnamige kostenlose App installiert und mit dem BlackBerry-Account verknüpft werden. Diese läuft unter BlackBerrys ab der Betriebssystemversion 4.0.6. Anschließend werden Kontakte, Termine, Memos, Aufgaben, Bookmarks und SMS-Nachrichten gesichert; dies geschieht wahlweise täglich, wöchentlich oder monatlich. Der Vorgang kann auf WLAN-Netze beschränkt werden, um zusätzliche Datenübertragungen im Mobilfunknetz zu vermeiden. Auf der Website blackberry.com/protect können die gesicherten Informationen eingesehen und das Telefon im Fall des Verlustes lokalisiert, gesperrt oder gelöscht werden.
RIM macht das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen noch leichter: Bei BlackBerrys reicht es in aller Regel aus, den Akku für mindestens 30 Sekunden zu entfernen. Beim nächsten Start wird dann eine Reset-Prozedur durchlaufen, das Handy ist anschließend so jungfräulich wie frisch gekauft. Auch RIM koppelt die Sicherungsmaßnahmen von „Protect“ nicht an die Seriennummer des Handys, die IMEI, sondern an die SIM-Karte. Mit einer neuen SIM-Karte kann der „neue“ Besitzer daher getrost telefonieren und online gehen – zumindest solange kein SIM-Lock dies verhindert. 




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